Die Prüfstelle von TECHNOTEST verfügt über eine offizielle Genehmigung als Prüfstelle der Kategorie V – über das Durchführen wiederkehrender technischer Untersuchungen von:
- Personenkraftwagen (PKW)
- Lastkraftwagen (LKW)
- Bussen
- Anhängern und Sattelanhängern und
- Fahrzeugen EX/II, EX/III, FL, АТ und MEMU, die bestimmten Gefahrgüter befördern dürfen
Als wiederkehrende technische Untersuchungen gelten:
- Hauptuntersuchungen (HU)
- Tempo 100
- technische Untersuchungen zur Überprüfung der Erfüllung der technischen Voraussetzungen gem. CEMT-Resolution
- jährliche technische Untersuchungen von Fahrzeugen EX/II, EX/III, FL, AT und MEMU, die bestimmte Gefahrgüter befördern
- wiederkehrende Prüfungen und Zwischenprüfungen von Tanks (Tankfahrzeugen, Aufsetztanks, Tankcontainern, Tankwechselaufbauten) für flüssige Gefahrstoffe mit Prüfdruck nicht mehr als 4 bar
Diese Untersuchungen werden gemäß den folgenden Vorschriften durchgeführt:
- Verordnung H-32/2011 des Ministeriums für Verkehr, Informationstechnologien und Kommunikationen (MVITK) – über die wiederkehrenden technischen Untersuchungen zur Überprüfung des technischen Zustandes von Straßenfahrzeugen
- Verordnung 40/2004 des MVITK, Innenministeriums und Umweltministeriums – über die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- Standard BDS EN 12972 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter – Prüfung, Inspektion und Kennzeichnung von Metalltanks
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)