Diese technischen Begutachtungen werden aufgrund der folgenden für die entsprechenden Fzg, Einrichtungen oder einzelnen Bauteile anwendbaren Vorschriften durchgeführt:
- Verordnung 60/2009 des MVITK – über die Typgenehmigung neuer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
- UN/ECE – Regelungen