Wichtig für die Reisende nach Österreich!
Seit dem 01.01.2015 sind in den österreichischen Umweltzonen die Umwelt-Pickerl-Plaketten verpflichtend – sowie für die in Österreich als auch für die im Ausland zugelassenen Fahrzeuge!
Die Umweltzonen in Österreich sind für Kfz mit einem speziellen Umwelt-Pickerl zugänglich, das auf die EURO-Norm bzw. Emissionsklasse des Kfz weist.
Von dem Fahrverbot in den österreichischen Umweltzonen sind die folgenden Kfz betroffen:
- Umweltzone „Wien“: seit dem 01.01.2016 für alle LKW, unabhängig vom Fahrzeuggewicht – auch Kleintransporter, Geländewagen u.a. (Klassen N1, N2 und N3), die die EURO Norm 3 nicht erfüllen – gültig für die gesamte Stadt Wien/Bundesland Wien; erlaubte Plaketten-Klassen 3, 4, 5 und 6
- Umweltzone „Niederösterreich“: seit dem 01.01.2016 für alle LKW, unabhängig vom Fahrzeuggewicht – auch Kleintransporter, Geländewagen u.a. (Klassen N1, N2 und N3), die die EURO Norm 3 nicht erfüllen – gültig für Bezirke Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Korneuburg, Mödling, Wien-Umgebung
- Umweltzone „Oberösterreich“: seit dem 01.07.2016 für alle LKWs der Klassen N2 und N3 (Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t), die die EURO Norm 3 nicht erfüllen – gültig für Region A1 West Autobahn zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr (km 155) und Knoten Haid (km 175), nahe der Stadt Linz in beiden Fahrtrichtungen
- Umweltzone „Steiermark“: seit dem 01.01.2018 für alle LKW, unabhängig vom Fahrzeuggewicht – auch Kleintransporter, Geländewagen u.a. (Klassen N1, N2 und N3), die die EURO Norm 3 nicht erfüllen – gültig für Bezirke Graz Stadt, Graz-Umgebung, Südoststeiermark, Deutschlandsberg, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Voitsberg, Weiz
- – Umweltzone „Tirol“: seit dem 01.11.2016 für LKW der Klassen N2 und N3 (mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen) und für LKW mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewicht beider Fzg mehr als 7,5 Tonnen beträgt) – incl. abhängig vom transportierten Gut und wenn die EURO Norm 6 nicht erfüllen – gültig für das Gebiet A12 Inntal Autobahn Nähe Innsbruck auf beiden Richtungsfahrbahnen zwischen dem Gemeindegebiet von Langkampfen und dem Gemeindegebiet von Zirl
- – Umweltzone „Burgenland“: seit dem 01.10.2017 für die LKW der Klassen N1, N2 und N3, die die Euro Norm 2 nicht erfüllen – gültig für das gesamte Gebiet des Bundeslandes Burgenland
Wie kann man seine Umweltplakette für die Umweltzonen in Österreich erwerben?
TECHNOTEST AG ist vom TÜV Austria authorisiert, für die Zuordnung / Kategorisierung von Kfz und für die Ausstellung der Umweltplaketten für Lkw der Klassen N (mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen) zu vermitteln. Nach einem Kundenantrag überprüft TECHNOTEST die erforderlichen Dokumente und sendet die Information nach Österreich. Das Verfahren für das Erhalten des Umwelt-Pickerls dauert ca. 2 Arbeitswochen.
Erforderliche Dokumente:
- Zulassungsschein des Kfz – Teil I;
- Typenschein oder Dokument, das die Typgenehmigung dieses Kfz bescheinigen kann – wie Brief / Erklärung / Bescheinigung vom Kfz-Hersteller oder einem von ihm Bevollmächtigten oder CoC (Konformitätszertifikat) – auf Deutsch oder Englisch;
- – einen Nachweis über die Abgasklasse – CEMT Certificate, CoP u.a. – vom Hersteller einem von ihm Bevollmächtigten ausgestellt – auf Deutsch oder Englisch
Aufgrund des Immissionsschutzgesetz – Luft wurden in Österreich Fahrverbote für bestimmte Fahrzeug- bzw. Abgasklassen verhängt, welche eine Kennzeichnung von Fahrzeugen gemäß der IG-L-Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung erfordern. Diese Kennzeichnung is als „Umwelt-Pickerl“ genant. Das Umwelt-Pickerl ist in 6 Farben erhältlich, die wiederum verschiedenen Emissionsklassen zugeordnet sind. Die Gültigkeit dieser Plaketten ist unbegrenzt und gilt für alle Umweltzonen in Österreich, wo die entsprechende Abgasklasse zugelassen ist.
Eine neue Plakette sollte erworben werden nur, wenn die Frontscheibe (wo die Plakette angebracht werden sollte) zu wechseln ist, und/oder, wenn das Kfz neu zugelassen werden sollte.
Wird man ohne oder mit falscher Plakette erwischt oder verstößt man gegen das Fahrverbot, drohen Strafen bis zu 2.180 Euro. Bei einer Wiederholung des Verstoßes wird der Führerschein entzogen und/oder wird das Kfz abgeschleppt.
Jedes Umwelt-Pickerl ist speziell geschützt und ist mit der Zulassungsnummer des entpsrechenden Kfz gebunden. Die Strafe für eine Person, die beim Erwerben einer Umweltplakette falsche Angaben verwendet oder eine verfälschte Plakette anbringt, kann 7.270 Euro betragen.
Ein Umwelt-Pickerl kann mit den enrforderlichen Dokumenten vor Ort – in TECHNOTEST (an jedem Arbeitstag von 09:00 bis um 17:00 Uhr) oder mit einer E-Mail an stikeri@technotest.bg beantragt werden.