Diese Begutachtungen werden in folgenden Fällen durchgeführt:
- Europäische Typgenehmigung (ETG) von neuen Straßenfahrzeugen
- Europäische Typgenehmigung (ETG) von neuen Straßenfahrzeugen in Kleinserienfertigung
- Nationale Typgenehmigung von Straßenfahrzeugen
- Einzelabnahme eines neuen Fahrzeuges (Klasse M, N und O)
- Typgenehmigung eines neuen Fahrzeuges im Zusammenhang mit einem System, eines Bauteiles oder einer selbstständigen technischen Einheit
- Typgenehmigung von neuen System, Bauteilen, selbstständigen technischen Einheiten
Die Begutachtung und die damit verbundenen technischen Untersuchungen und Prüfungen werden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt, die für die jeweiligen Fzg-Klassen, Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten relevant sind.
- Verordnung 60/2009 des MVITK – über die Typgenehmigung neuer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge
- Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission vom 21. November 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 134/2014 der Kommission vom 16. Dezember 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit sowie zur Änderung ihres Anhangs V
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 901/2014 der Kommission vom 18. Juli 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
- UN/ECE – Regelungen