Im Prüflabor des Bereiches „Prüfungen“ werden Prüfungen durchgeführt, für die Ermittlung der Sicherungsklasse der folgenden Produkte:
- Wertschutzschränke, Sicherheitsschränke, Geldautomaten (ATM), Wertschutzräume und Wertschutzraumtüre, Deposit-Systeme;
- Türen, Fenster, Fensterläden (Jalousien) und Schutzgitter;
- Schutzverglasung.
Bei diesen Prüfungen werden die Prüfmethoden angewendet, die mit den aktuellsten Europäischen Normen – angenommen als auch BG-Standards (BDS) – vorgeschrieben sind.
Ein Prüfbericht wird nach jeder Prüfung erstellt und dem Kunden aushändigt.
Die Prüfergebnisse können wie folgt verwendet werden.
Von den Herstellern:
- Bei der Erstentwicklung oder zur Verbesserung ihrer Produkte – für die Erfüllung bestimmter Anforderungen oder das Erzielen einer höheren Sicherungsklasse;
- für das Erstellen von Konformitätserklärungen (mit Betriebsmerkmalen) – für die nächsten von ihnen hergestellten Produkten;
- bei Anfrage nach einer Produktzertifizierung.
Von den Verbrauchern:
- als Beweis für die Einbruchwiderstandsklasse der bestehenden und von ihnen verwendeten Produkte.
Um diese Dienstleistung durchgeführt werden zu können, sollte der Kunde:
- eine Anfrage (Vorlage) einreichen und ggf. einen Vertrag mit TECHNOTEST für die Prüfung/en abschließen;
- dem Prüflabor ausgewählte Probekörper von dem entsprechenden Produkt, zusammen mit der notwendigen technischen Dokumentation, liefern. Die Dokumentation muss den in den Standards angegebenen Anforderungen entsprechen;
- nach der Prüfung die verwendeten Probekörper (außer den Muster von Schutzverglasung) vom Labor abholen.
Das Prüflabor beachtet besonders streng die Vertraulichkeitsanforderungen bezüglich des Schutzes der Geschäftsinformation der Kunden. Anwesend bei den Prüfungen dürfen nur die Sachverständigen von der Prüfgruppe und die Personen, die das Durchführen der Prüfung überwachen.
Kundenvertreter dürfen auch anwesend sein und die Prüfungen beobachten. Dafür sollte der Kunde die Geschäftsleitung des Prüflabors darüber informieren – mit Namen und Funktionen der Personen. Die Geschäftsleitung des Prüflabors darf die Anzahl der Kundenvertreter begrenzen.
Jeder Kunde darf bei Treffen, nach Telefonaten oder mit E-Mails zusätzliche Informationen über die durchgeführten Prüfungen, die angewendeten Prüfmethode und die Anforderungen der Standards an die Produkte bekommen.
Anfrage nach einer Produktprüfung